AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen TIARE-YACHTING


Vorbemerkung:


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Bestandteil des jeweiligen Chartervertrags, die der Kunde(Charterer) mit Buchung für sich und seine Mitreisenden(Crew) anerkennt. Die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vermittlungsagentur gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIARE-YACHTING (TY) und werden vom Charterer anerkannt.

1.) Charterpreis


Der Charterpreis umfasst die Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen sowie die angeführten Extras und Nebenkosten. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff, Wasser und alle Aufwendungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Instandhaltung der Yacht während der Charterdauer notwendig sind. Abweichungen der Ausstattung der Yacht von übersandten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zu Preisabzügen, sofern alle für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Yacht wesentlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind.

2.) Reservierung, Buchung und Vertragsabschluss:

Eine verbindliche Reservierung des Bootes für eine bestimmte Zeit, vor Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Buchung des Bootes durch den Charterer erfolgt mit der Rücksendung des unterzeichneten Buchungsformulars und Überweisung der Anzahlung innerhalb einer Woche an TY. Nach Einlangen der Anzahlung bei TY wird dem Kunden eine Buchungsbestätigung ausgefolgt

3.)Zahlungsbedingungen


Die Charteranzahlung bei Buchung beträgt 50% des Wochencharterpreises und ist binnen einer Woche nach Erhalt des Chartervertrages fällig. Die Restzahlung von 50% ist bis 6 Wochen vor Charterantritt zu überweisen.

4.)Anreise


Die Anreise zum Charterantritt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Verzögert sich der Antritt der Charter infolge verspäteter Ankunft des Charterers oder eines Crewmitgliedes, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Die Gesetze und Bestimmungen für das Reisbürogewerbe haben für den Charterer und seine Crew keine Gültigkeit.


5.)Kündigung durch den Charterer


a.) Das Storno einer Buchung hat schriftlich an TY zu erfolgen.
b) Die Zeitspanne, für welche dieser Chartervertrag abgeschlossen wurde, kann nur mit Zustimmung des Veranstalters und nach Maßgabe der Möglichkeiten geändert werden.
c) Bei Stornierung durch den Charterer bis zu 6 Wochen vor Charterbeginn entspricht die Stornogebühr der Höhe der bis dahin zu leistenden Zahlungen, danach dem vollen Charterpreis. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung.
d) Sollte eine Weitervercharterung nach Storno für den gesamten oder nur einen Teil des vereinbarten Charterzeitraumes möglich sein, werden dem Charterer 90% des Preises rückerstattet, zu dem die Ersatz-Vercharterung gelingt.
e) Kann der Veranstalter die Yacht oder einen geeigneten Ersatz (darunter ist eine in Größe und Ausstattung der ursprünglich gecharterten Yacht ähnliche Type zu verstehen) bis spätestens 24 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung zu stellen, hat der Charterer das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Veranstalter die vom Charterer geleisteten Zahlungen rückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht. Steht bereits vor Charterbeginn fest, dass die Yacht nicht termingerecht zur Verfügung stehen wird, verpflichtet sich der Veranstalter, den Charterer darüber zu unterrichten, sobald er davon Kenntnis hat. In diesem Fall kann der Charterer bereits vor Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin geleistete Zahlungen des Charterers an TY werden rückerstattet.
e) Ausfälle oder ungenaue Anzeigen von Messgeräten oder anderen Ausrüstungsgegenständen berechtigen dann nicht zu einem Nichtantritt oder Abbruch der Charter bzw. zu finanziellen Forderungen, wenn eine korrekte Navigation unter Anwendung klassischer Navigationsmethoden möglich und die Sicherheit von Schiff und Mannschaft nicht gefährdet ist.

6.)Charterantritt auf der Yacht

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Charterer unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Kontrolle des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände anhand einer Checkliste ausführlich in die Yacht einzuweisen. Das Check-in gilt als abgeschlossen, wenn die Chartergebühr vollständig bezahlt und die Kaution hinterlegt wurde. Der Charterer bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Checkliste, die Yacht in gutem, seetüchtigem Zustand, sauber, voll getankt (Wasser, Treibstoff) und vorschriftsmäßig ausgerüstet übernommen zu haben.

7.)Versicherung

a) Die Versicherungsprämie (Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung) ist im Charterpreis enthalten.
b) Die Versicherung deckt keine Unfälle mitgeführter Personen, sowie Verluste oder Beschädigung von deren persönlichen Gegenständen. Wir empfehlen den Abschluss entsprechender Versicherungen.
c) Voraussetzung für eine Leistung der Versicherung im Schadensfall ist, dass der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden ist und die Leistungspflicht von der Versicherung anerkannt wird.

8.)Benützung der Yacht, Verpflichtungen, Schäden

a) Der Charterer erklärt, die Yacht unter Berücksichtigung guter Seemannschaft sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen aller besuchten Länder und Reviere zu benutzen.
b) Weiters erklärt der Charterer, die Yacht nicht ohne Anwesenheit und Aufsicht des Skippers in Betrieb zu nehmen.
c) Der Charterer verpflichtet sich weiters nur die maximal zulässige Anzahl von Personen mitzuführen und jede Änderung der Crew dem Veranstalter mitzuteilen; die Yacht weder geschäftlich noch für Transporte bzw. zur Personenbeförderung oder zum professionellen Fischfang zu benützen und die Yacht nicht weiter zu verchartern; nicht an Wettfahrten teilzunehmen, außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters;
d) Der Charterer nimmt zur Kenntnis, dass der Skipper in seiner Verantwortung gegenüber der Crew nur dann mit der Motoryacht aus einem geschützten Hafen oder einem geschützten Ankerplatz ausläuft, wenn Wetterbericht und Seegang es zulassen.
e) Die Mitnahme von Tieren an Bord ist nicht erlaubt.

9.)Beendigung der Charter

a) Der Charterer muss zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt in den vereinbarten Hafen zurückkehren, wenn nicht vorher eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetter oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden.
b) Jeder Verspätungstag zieht eine Entschädigungszahlung in der Höhe des doppelten Tagestarifes der Chartergebühr nach sich.
c).Die Yacht ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen.
d) Ist die Yacht bei Rückgabe nicht gründlich gereinigt, ist der Veranstalter berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers ausführen zu lassen. Ist die "Endreinigung" im Charterpreis enthalten, bedeutet dies, dass der Charterer die Yacht "besenrein" zu verlassen hat.
e) Wird die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand, sauber, komplett und voll getankt (Treibstoff, Wasser) übergeben, wird dem Charterer die hinterlegte Kaution rückerstattet. Hierüber wird ebenfalls ein Protokoll verfasst (Checkliste), das durch Unterzeichnung durch Charterer und Veranstalter verbindlich ist.
f) Der Verlust von Ausrüstungsgegenständen der Yacht sowie Schäden, die vom Charterer verursacht wurden, sind vom Charterer beim Charterende zu bezahlen. Dazu wird die hinterlegte Kaution herangezogen.
g) Sind Reparaturen (z.B. kaputte oder verstopfte Toiletten)erforderlich, muss der Charterer nach Abstimmung mit dem Veranstalter so vorzeitig zurückkehren, dass die Reparatur vor Beginn des Folgecharters durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Veranstalter zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallszeit rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Übernachtungskosten) des Charterers sind ausgeschlossen.
h) Ist die Beschädigung oder der Verlust ein Versicherungsfall, wird die Rückgabe der Kaution bis zur Ersatzleistung durch die Versicherung aufgeschoben. Die Rückerstattung erfolgt nach Abzug des Selbstbehaltes und aller durch den Schadensfall verursachten zusätzlichen Kosten wie z.B. Spesen, Reisekosten, Aufsicht, Protokolle usw.
i) Schadensersatzansprüche des Charterers an den Veranstalter müssen bei der Rückgabe der Yacht schriftlich geltend gemacht werden und sind spätestens 14 Tage nach Beendigung der Charter schriftlich an den Veranstalter (direkt oder über dessen Agentur) zu stellen. Spätere Forderungen können nicht anerkannt werden.

10.)Vorbehalte des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Schifffahrtsbereich bei unsicheren oder ungewöhnlichen Navigationsbedingungen zu begrenzen oder ein Nachtfahrverbot auszusprechen.

11.)Haftung und Gerichtsstand

Alle Streitfälle zwischen Charterer und Veranstalter sind direkt zwischen diesen Vertragspartnern zu regeln. Zuständig sind eventuell vorhandene Schlichtungsstellen und Gerichte am Sitz des Veranstalters. Für alle Streitfälle, die nicht vor Ort geklärt werden können, gelten österreichisches Recht und Gerichtsstand Wr.Neustadt als vereinbart. Eine Agentur handelt als Vermittler zwischen Charterer und Veranstalter und haftet ausschließlich im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Vermittlers. Weitergehende Ansprüche können weder vom Charterer noch vom Veranstalter geltend gemacht werden. Sind einzelne Teile dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Nebenabreden oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.